Kinderschutz

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder steht an erster Stelle.

Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von psychischer und physischer Gewalt. In unserer Einrichtung hat sich jede/r einzelne pädagogische Mitarbeiter/in mit dem Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung nach §8a und §8b auseinandergesetzt. Ein Schutzkonzept wurde erstellt und wird von allen pädagogischen Fachkräften im Alltag gelebt. Vier Mitarbeitende sind in diesem Bereich geschult und Ansprechpartner für die pädagogischen Fachkräfte und Eltern. Im Kirchenkreis gibt es präzise geschulte Mitarbeitende, die bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.